Ja. Die Zinsen aus dem Crowdinvesting unterliegen, wie andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Seit dem 01.01.2023 führt unser Zahlungsdienstleister, ein von der BaFin zugelassenes Zahlungsinstitut, die Kapitalertragsteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab.
Sie können eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) einreichen. Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist nicht möglich.
Wir leisten keine Steuerberatung. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.
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