Bei dem den angebotenen Finanzinstrumenten handelt es sich um solche Darlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt (siehe dazu die Ausführungen in den Allgemeinen Finanzierungsbedingungen). Sämtliche Ansprüche des Anlegers aus dem Finanzinstrument aus dem Darlehensvertrag – insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung des Anlagebetrages und auf Zahlung der Zinsen – („Nachrangforderungen“) können gegenüber dem Emittent nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen bindenden Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, d.h. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, herbeiführen würde oder wenn in diesem Zeitpunkt bereits ein solcher Insolvenzgrund vorliegt. Für weitere Informationen zum Nachrangrisiko lesen Sie bitte die allgemeinen Risikohinweise
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