Um sicherzustellen, dass erst die Gesamtfinanzierung für ein Projekt steht, bevor der Projektträger mit der Umsetzung beginnt, überweisen die Anleger zunächst auf ein externes Treuhandkonto. Erst wenn die Fundingschwelle bzw. die gesamte Fundingsumme zusammengekommen ist, wird diese an den Projektträger ausgezahlt.
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